Moderhinke Bekämpfungsprogramm

Das schweizweite Moderhinke-Bekämpfungsprogramm

Auslöser

Bekanntermassen ist die staatliche und schweizweite Moderhinke-Bekämpfung aus einem Wunsch der Schafhalter-Branche entstanden, der, ausgelöst durch die Motion Hasler im Jahre 2014, zum heutigen Sanierungsprogramm geführt hat. Aktuell ist das Programm auf fünf Jahre ausgelegt und dauert voraussichtlich bis ins Frühjahr 2029.

Breit abgestütztes Programm

Das Programm ist unterdessen unumstritten und breit abgestützt durch Vertreter der verschiedenen Stakeholder:

  • Schafbranche: VSB, SSZV, Schafe Schweiz, SMG, Schafberatung, Pro Species rara
  • Fleischbranche: Proviande, IGöM, SVV, Tiertransporteure, SFF, FIS.
  • Referenzlabor und Labore
  • Tierärzteschaft: GST, BGK, VetSuisse Fakultät, SVW, VSKT, BLV, NTGS.
  • Landwirtschaft: KOLAS, BLW, SBV
  • Identitas: Betreiberin der TVD

Das Programm wird durch eine Begleitgruppe mit Vertretern der o.g. Organisationen unterstützt. Desweiteren kümmert sich eine Arbeitsgruppe um Vollzugsfragen und praxistaugliche Lösungen.

Rechtliche Grundlage

Die Rechtliche Grundlage für das Moderhinke-Programm findet sich in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung Art. 4 und den Artt. 228 – 229i.

Zur Bekämpfung der Moderhinke wird ein nationales Bekämpfungsprogramm durchgeführt, bei dem jährlich ALLE Schafhaltungen in der Schweiz kontrolliert und die Tiere mittels Probenahme untersucht werden (Art. 229; TSV, SR 916.401).

Probenahme durch Bestandestierärzte

Die erste Untersuchungsperiode beginnt am 1. Oktober 2024. Die Probennahme erfolgt im Kanton Luzern durch die Bestandestierärzte (BTA). Diese sind durch den Veterinärdienst Luzern entsprechend beauftragt worden.
Bitte teilen Sie einen Wechsel des Bestandestierarztes umgehend dem Veterinärdienst Luzern mit, damit die richtige Tierarztpraxis den Kontrollauftrag erhält.

TVD-Daten

Für eine effektive Bekämpfung der Moderhinke müssen sämtliche Schafhaltungen gemeldet, alle Schafe markiert und in der Tierverkehrs-Datenbank (TVD) registriert sein. Eine möglichst gute Datengrundlage auf der TVD ist von grösster Wichtigkeit, da Tierhaltungen, die keine oder nicht korrekte Meldungen an die TVD machen, eine Gefahr für das Gelingen der Sanierung darstellen.

Folgende Massnahmen können helfen, die Datengrundlage zu optimieren:

• korrekte und zeitnahe Meldungen an die TVD durch die Tierhaltenden

• Registrierung von nicht registrierten Schafhaltungen in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinden

• Übernahme von Tieren nur aus Tierhaltungen mit dem Status «nicht gesperrt»

Schafhaltung aufgegeben?

Sollten Sie keine Schafe mehr halten, melden Sie dies bitte umgehend dem Amt für Landwirtschaft und Wald (lawa) in Sursee (Telefon 041 349 74 00). Sie können dazu auch den folgenden Link verwenden: https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung/Beendigung_Hobbytierhaltung

Tierverkehr (Art. 229e TSV)

In der Untersuchungsperiode dürfen Schafe nur in eine andere Schafhaltung verbracht oder mit Schafen aus einer anderen Tierhaltung auf einer Weide gehalten werden sowie an Viehmärkten, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie aus einer Schafhaltung stammen, deren letzte amtliche Kontrolle ein negatives Untersuchungsresultat ergeben hat.

In der ersten Untersuchungsperiode dürfen Schafe auch dann an Viehmärkten, Viehausstellungen und anderen Veranstaltungen teilnehmen und mit Schafen aus einer anderen Tierhaltung auf einer Weide gehalten werden, wenn sie aus einer Schafhaltung stammen, für die noch kein Untersuchungsresultat vorliegt. Sie dürfen aus einer solchen Schafhaltung in eine andere Schafhaltung verbracht werden, sofern auch für den Bestimmungsbetrieb noch kein Untersuchungsresultat vorliegt.

Schafe, die in der ersten Untersuchungsperiode an Viehmärkten, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen teilgenommen haben oder mit Schafen aus einer anderen Tierhaltung auf einer Weide gehalten wurden, dürfen nur in Schafhaltungen verbracht werden, für die noch kein Untersuchungsresultat vorliegt.

Liegt am Ende der ersten Untersuchungsperiode für eine Schafhaltung kein Untersuchungsresultat vor, so ordnet der Kantonstierarzt bis zum Vorliegen eines Resultats die einfache Sperre 1. Grades über die betreffende Schafhaltung an.

Folgen und Massnahmen

Liegt am Ende der Untersuchungsperiode kein negatives Untersuchungsresultat vor, wird die entsprechende Tierhaltung für den Tierverkehr gesperrt. Desweiteren muss der Betrieb saniert (Klauenbäder mit den zugelassenen Mitteln Desintec® oder Pedisept®) und anschliessend erneut beprobt werden bis ein negatives Untersuchungsresultat vorliegt. Klauenbäder mit Zink- oder Kupfersulfat-Lösungen sind im Rahmen des Sanierungsprogrammes nicht erlaubt! Ist das Resultat der Untersuchungen negativ, erhält der Betrieb den entsprechenden Status GRÜN und kann weiterhin Schafe ganz normal zwischen grünen Betrieben austauschen (Zu- und Verkauf; Märkte, Ausstellungen, Sömmerung etc.). Betriebe können einen von drei Stati auf der TVD erhalten: «nicht getestet» / «nicht gesperrt» / «gesperrt»

Freiwillige Sanierung vor dem 1. Oktober 2024

Bis zum Start am 1. Oktober 2024 ist eine vorhergehende Moderhinkebekämpfung reine Privatsache der Tierhalter. Es gibt keine Pflicht zur vorhergehenden Sanierung. Bereits sanierte Herden, z.B. aus dem BGK-Programm, haben keine Relevanz für die Teilnahme am Programm. Auch diese Herden müssen kontrolliert und die Tiere mittels Probenahme untersucht werden.

Möglicherweise akzeptieren für die Alpsaison 2024 einzelne Alpen bereits nur Tiere aus sanierten Betrieben. Dies ist ebenfalls eine rein privatrechtliche Angelegenheit und tangiert die staatliche Bekämpfung nicht. Im Falle freiwilliger Sanierungen, die vor dem Start des offiziellen Programmes erfolgen, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Tierhalters. Der Vorteil für eine bereits sanierte Tierhaltung ist, dass sie keinen Sperren unterliegt und «ganz normal» weiterwirtschaften kann.

Offene Fragen

Derzeit sind viele Aspekte noch nicht abschliessend geklärt, so z.B. der Bezug der Klauenbadmittel Desintec® und Pedisept®).

Kommunikation

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, die kantonalen Veterinärdienste und die verschiedenen Stakeholder werden laufend während des Jahres 2024 kommunizieren, um die Schafhaltenden auf dem Laufenden zu halten.

DIE SCHWEIZWEITE BEKÄMPFUNG DER MODERHINKE IST NUR MÖGLICH, WENN WIR ALLE HAND IN HAND ARBEITEN!

 

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